MAR Sanierung, Einbau Dachgaube

Wo, Wann: Basel, 2022
Auftraggeber: Familie Gerodetti & Erdmann
Auftrag: Vorprojekt, Baugesuch

Gestalterisches Gesamtkonzept 

Ziel und Zweck:

Die Liegenschaften Margarethenstrasse 67-73 wurden 2002 ins Bauinventar Basel Landschaft (BIB) aufgenommen. Aus diesem Grund sind bauliche Massnahmen mit besonderer Aufmerksamkeit zu begegnen.

Nach Absprache mit der Abteilung Hochbau und Ortsplanung der Gemeinde Binningen (Frau Fink und Herr Reinitzer) wurde das vorliegende gestalterische Gesamtkonzept über alle vier Liegenschaften der Margarethenstrasse 67-73 erstellt. Dieses soll dazu dienen ein einheitliches Erscheinungsbild der Liegenschaften zu gewährleisten, und bildet somit eine verbindliche Grundlage für künftige Dachausbauten dieser vier Liegenschaften.

Zur Erstellung dieses gestalterischen Gesamtkonzepts wurde mit allen Eigentümer*innen der Liegenschaften Margarethenstrasse 67-73 Kontakt aufgenommen und alle haben ihre Zustimmung zu den nachfolgend gezeigten Vorschlägen gegeben.

Das gestalterische Gesamtkonzept umfasst Pläne und Aussagen zur Anhebung der Dachkonstruktion, zur Gestaltung der Strassenseite als auch zur Gestaltung der Rückseite der Liegenschaften der Margarethenstrasse 67-73, wobei bei der Rückseite hier zwei Varianten (Variante A und Variante B) vorgeschlagen werden.

Anhebung der Dachkonstruktion:

Um eine angemessene und den heutigen Energiestandards entsprechende Wärmedämmung zu ermöglichen, ist es notwendig bei einer Dachsanierung die Dachkonstruktion um mind. 10-12cm anzuheben, damit auf die Sparren ein Unterdach, eine Konterlattung zur Hinterlüftung und die Dachlattung angebracht werden können, auf welcher schlussendlich die Ziegel liegen. Um künftig eine einheitliche Höhe der Dachkonstruktion aller vier Liegenschaften nach allfälligen Dachsanierungen zu garantieren, soll diese Anhebung der Dachkonstruktion des sanierten Dachstockes der Liegenschaft 69 (voraussichtlich ca. 10 bis 12 cm) als verbindliche Dachhöhe für alle Liegenschaften gelten.

Gestaltung Strassenseite:

Das Dach auf der Strassenseite kann bei Bedarf mit äusserst zurückhaltenden Dachflächenfenstern ergänzt werden. Den Liegenschaftsbesitzer*innen ist bewusst, dass gerade die Strassenseite und deren Erscheinungsbild möglichst wenig verändert werden soll. Diesem Anspruch soll das gestalterische Gesamtkonzept entsprechen.

Gestaltung Rückseite:

Das gestalterische Gestaltungskonzept sieht vor auf den Dächern der Liegenschaften Margarethenstrasse 69-71 Dachgauben einzusetzen, sofern Dachausbauten vorgenommen werden. Das vorliegende Gesamtkonzept konzentriert sich bei der Gestaltung der Rückseite in Rücksprache mit der Abteilung Hochbau und Ortsplanung der Gemeinde Binningen jedoch ausschliesslich auf die beiden Mittelhäuser, da die beiden Kopfhäuser (Nr. 67 und Nr. 73) bereits ausgebaute Dachstöcke haben. Besteht in ferner Zukunft bei den Kopfhäusern (Nr. 67 und Nr. 73) das Anliegen Dachgauben zu bauen, so ist dies in Rücksprache mit der Abteilung Hochbau und Ortsplanung der Gemeinde Binningen erneut zu prüfen und im vorliegenden Gesamtkonzept zu ergänzen. 

Variante A

Die bevorzugte Variante A sieht vor, der einzelnen Gaube ein ausdrücklich liegendes Erscheinungsbild zu geben. Sie ist deutlich breiter als hoch und unterscheidet sich so klar zur Fassaden-„Lochung“ in den unteren Geschossen. Bezug zu den unteren Geschossen wird jedoch mit der Positionierung der Gaubenlaibungen genommen. Sie entsprechen den äusseren Laibungen der Fenster in den unteren Geschossen. Dies hat zur Folge, dass die heute üblichen Abstände zu den Parzellengrenzen unterschritten würden. 

Materialisierung, Farbgebung und Fenstertyp (Schiebefenster) soll sich deutlich vom Bestand unterscheiden und so den neuen Eingriff in die schützenswerte Substanz unterstreichen.

Variante B

Die Variante B sieht vor der einzelnen Gaube ein weniger ausdrücklich liegendes Erscheinungsbild zu geben. Das erlaubte Verhältnis von Gebäudebreite zu Gaubenbreite ist gemäss den behördlichen Vorgaben eingehalten. 

Materialisierung, Farbgebung und Fenstertyp (Schiebefenster) soll sich deutlich vom Bestand unterscheiden und so den neuen Eingriff in die schützenswerte Substanz unterstreichen.

Beide Varianten haben zum Ziel, so viel Licht wie möglich in das ausgebaute Dachgeschoss zu bringen, um strassenseitig auf grössere Eingriffe an der Dachkonstruktion verzichten zu können.